(1) Im Allgemeinen ist keine Festigkeitsprüfung für das Ventil durchzuführen, aber eine Festigkeitsprüfung ist für das reparierte Ventilgehäuse und die Haube oder das durch Korrosion beschädigte Ventilgehäuse und Haube durchzuführen. Bei Sicherheitsventilen müssen der konstante Druck, der Rückstelldruck und andere Prüfungen den Spezifikationen und einschlägigen Vorschriften entsprechen.
(2) Für die Ventilinstallation sind Festigkeits- und Dichtigkeitsprüfungen durchzuführen. Stichprobenkontrollen 20 % für Niederdruckventile und 100 % für unqualifizierte Ventile und 100 % für Mittel- und Hochdruckventile. Eine Art von
(3) Während der Prüfung muss die Armatur in prüfbarer Richtung eingebaut werden.
(4) Bei Ventilen mit Schweißanschluss kann bei nicht bestandener Blindplatten-Druckprüfung die Kegeldichtung oder O-Ring-Dichtung zur Druckprüfung verwendet werden. Eine Art von
(5) Während der hydraulischen Prüfung muss die Ventilluft so weit wie möglich entfernt werden.
(6) Während der Prüfung ist der Druck schrittweise zu erhöhen und darf nicht stark und plötzlich ansteigen.
(7) Die Dauer der Festigkeitsprüfung und der Dichtheitsprüfung beträgt im Allgemeinen 2 bis 3 Minuten, und wichtige und spezielle Ventile müssen 5 Minuten dauern. Die Testzeit von Ventilen mit kleinem Durchmesser kann kürzer sein und die von Ventilen mit großem Durchmesser kann länger sein. Während der Prüfung kann im Zweifelsfall die Prüfungszeit verlängert werden. Während des Festigkeitstests dürfen weder Schweiß noch Leckage am Ventilkörper und an der Haube auftreten. Generell kann die Dichtheitsprüfung bei Ventilen nur einmal, bei Sicherheitsventilen, Hochdruckventilen usw. nur einmal durchgeführt werden. Bei der Prüfung sind leichte Leckagen bei Niederdruck- und Großventilen, unwichtigen Ventilen sowie Ventilen mit Leckage zulässig durch Vorschriften erlaubt; Aufgrund unterschiedlicher Anforderungen an allgemeine Armaturen, Kraftwerksarmaturen, Schiffsarmaturen und sonstige Armaturen sind Leckagen nach den einschlägigen Vorschriften durchzuführen.
(8) Nach Abschluss der Ventildruckprüfung ist das angesammelte Wasser im Ventil rechtzeitig zu entfernen und sauber zu wischen und das Druckprüfungsprotokoll zu erstellen.
